Verwaltung
Als Spezialist für die Wohnungswirtschaft und Hausverwaltung, verstehen wir uns als Komplettdienstleister rund um Ihre Immobilie. Dies bedeutet für Sie, alle Leistungen und Dienstleistungen
erhalten Sie von uns aus einer Hand.
Wir verwalten für Sie
Wohnungseigentumsanlagen
Sonder- und/oder Teileigentum
Miethäuser und
Gewerbeflächen.
Verbunden mit einem zentralen Ansprechpartner für Ihre Immobilie, bieten wir ihnen somit einen Full Service, welcher das Ziel der Effizienz- und Wertsteigerung Ihres Objektes hat.
Voraussetzung hierfür ist eine ständige Präsenz und Erreichbarkeit unserer Mitarbeiter, die wir für Mieter und Eigentümer einer von uns verwalteten Liegenschaften über eine 24 Stunden
Telefonhotline erreichen.
Das Ergebnis dieser Lösungen für Ihre Immobilie ist die Kostensenkung sowie eine Erhöhung von Servicequalität und Funktionalität.
Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Als Wohnungseigentümergemeinschaft sind Sie bei der Bewirtschaftung der Immobilie an gewisse Gesetze gebunden. Durch unser umfassendes Leistungsangebot möchten wir Sie bei der Einhaltung und
Umsetzung der Gesetze unterstützen.
Unser Dienstleistungsspektrum für Wohnungseigentumsanlagen beinhaltet folgende Leistungen:
Kaufmännisches Immobilienmanangement:
- Durchführung einer Eigentümerversammlung je Wirtschaftsjahr.
- Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr.
- Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum.
- Aufstellung und Überwachung der beschlossenen Haus-/Nutzungsordnung.
- Betreuung und Überwachung der Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft.
- Führung und Verwaltung die gemeinschaftlichen Gelder – treuhänderisch - bei einer auf den Namen der Eigentümergemeinschaft laufende deutschen Bank oder Sparkasse.
- Führung und Verwaltung eines Instandhaltungsrücklagenkonto.
- Monatlicher Einzug des Hausgeldes.
- Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswart- und Münzgeldkasse.
- Teilnahme an Beiratssitzungen während der üblichen Bürozeiten.
- Einrichtung einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten
- Buchführung im Vertragszeitraum, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft.
Technisches Immobilienmanagement:
- Regelmäßige Begehung der Wohnanlage zur Werterhaltung
- Erstellung schriftlicher Aufträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft.
- Empfehlung bei der Auswahl der technischer Lösungen sowie Mitwirken bei Preisverhandlungen.
- Klärung der Zuständigkeit bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum.
- Veranlassung von Reparaturen und Bauverträgen, der Bauleitung und –überwachung einschließlich Aufmaß und Rechnungskontrolle bei Instandhaltungs- und
- Instandsetzungsmaßnahmen.
- Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen und Schlussrechnungen.
- Kontrolle beauftragter Handwerker und Lieferfirmen, der Hausmeistertätigkeit, eingesetzten Reinigungs-, Schneeräum-, Streu- und/oder Gartenpflegediensten
- Sicherheitskontrolle gefahrgeneigter Flächen, Bepflanzungen, Anlagen sowie Bau- und Einrichtungsteile
- Veranlassung von Sofortmassnahmen nach §27 Abs. 1 Nr. 3 WEG in dringenden Fällen, sofern entsprechende Beschlussfassungen zeitlich nicht möglich bzw. nicht vertretbar sind.
- Meldung von Schäden an die Versicherung bei versicherten Schäden am
- Gemeinschaftseigentum.
- Veranlassung der Prüfung und Wartung der Sicherheitseinrichtungen durch
- Handwerker, Sachverständige und Technischen Überwachungsverein.
Allgemeines Immobilienmanagement:
- Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten.
Miethausverwaltung
- Als Immobilienbesitzer, ist es Ihr bestreben, den Wert Ihrer Immobilie langfristig zu erhalten und zu steigern, die Bewirtschaftungskosten zu optimieren sowie Ihre Rendite am Objekt zu sichern,
jedoch ist die selbständige Verwaltung Ihrer Immobilie ist mit hohem Arbeitsaufwand verbunden und bindet wertvolle Ressourcen. Als Folge des für Sie als Immobilienbesitzer spürbaren Kostendruck
rücken Kostensenkungs- und Einsparpotentiale im Bereich der genutzten Immobilien in den Vordergrund.
- Um für Sie die maximale Renditesteigerung Ihrer Immobilie zu erzielen, beraten und betreuen wir Sie gerne während des gesamten Bewirtschaftungszyklus Ihrer Immobilie.
- Durch ein starkes, modernes und bewährtes Immobiliencontrolling entsteht für Sie eine hohe Kosten- und Ertragstransparenz und bietet Ihnen somit eine sichere Entscheidungsgrundlage für eine
optimale Bewirtschaftungsstrategie.
Die durch uns angebotene 100%ige Rundumbetreuung hat für Sie den Vorteil, dass Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft und Ihre Kernkompetenzen konzentrieren können.
Damit all diese Ihre Wünsche auch realistisch verfolgt werden können, haben wir ein umfassendes Leistungspaket für das kaufmännische und technische Immobilienmanagement entwickelt, welches Ihnen
folgende Leistungen bietet:
Kaufmännisches Immobilienmanagement:
- Suche und Auswahl des Mieters bei freiwerdenden Einheiten
- Abschluss von Mietverträgen auf der Grundlage von mit dem Eigentümer abgestimmten Mietvertragsformularen sowie deren Änderung
- Einziehung von Mietzinsen einschließlich Betriebskosten und etwa vereinbarter Umsatzsteuer
- Abrechnung mit dem Mieter über dessen Betriebskosten- und Heizkostenvorauszahlungen sowie Betriebskosten- und Heizkostenvorauszahlungen für Zeiträume vor Beginn der Verwaltertätigkeit
- Beschaffung der Unterlagen und Erstellung von Betriebskostenabrechnungen für Zeiträume, die Abrechnungsperioden vor Vertragsbeginn betreffen
- Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Durchführung von Mieterhöhungen
- Entgegennahme von Sicherheitsleistungen des Mieters
- Übergabe der Mieträume bei Beginn des Mietverhältnisses unter Verwendung eines Übergabeprotokollformulars
- Stichprobenweise Überwachung des vertragsmäßigen Gebrauchs der Mieträume, der Einhaltung der Hausordnung und der mietvertraglich übernommenen Verpflichtungen, insbesondere zur Durchführung der
Schönheitsreparaturen
- Veranlassung von Handlungen und Abgabe von Willenserklärungen, die zur Erfüllung der von der Eigentümerin gegenüber dem Mieter übernommenen Pflichten, insbesondere auf Überlassung und Gewährung
des Gebrauchs, erforderlich sind
- Abgabe von Willenserklärungen, die zur Beendigung des Mietverhältnisses führen, insbesondere Abgabe von Kündigungserklärungen
- Rücknahme der Mieteinheiten bei Beendigung des Mietverhältnisses unter Verwendung eines Übergabeprotokollformulars
- Ausübung des Vermieterpfandrechts
- Rückgabe von Sicherheiten des Mieters, insbesondere Kautionsabrechnung
- Abwicklung des gesamten mündlichen und schriftlichen Verkehrs mit den Mietern
- Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung jeglicher Ansprüche des Eigentümers gegen Mieter aus Mietvertragsverhältnissen und ihrer Beendigung sowie außergerichtliche und gerichtliche
Abwehr von Ansprüchen der Mieter gegen den Eigentümer
- Beratung über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit eines jeweiligen Vertragsabschlusses
- Einholung von Angeboten
- Abschluss von Verträgen
- Überwachung der ordnungsmäßigen Durchführung der Verträge
- Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter der Eigentümer
- Beratung der Eigentümer über Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der Einleitung gerichtlicher Verfahren
- Einrichtung und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung
- Monatliche Abrechnung als Einnahmen-/Ausgabenrechnung mit Nachweis des Kontostandes
- jährliche Abrechnung als Einnahmen-/Ausgabenrechnung mit Nachweis des Kontostandes
- Abrechnung einer etwa vorhandenen Hausmeisterkasse sowie über Waschmünzenverkäufe
- Abrechnung über Benutzungsgebühren für Gemeinschaftseinrichtungen
- Erstellung und Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen
- Erstellung und Abgabe der Jahresumsatzsteuererklärungen
- Erstellung und Abgabe der Lohnsteuervoranmeldungen
- Erstellung und Abgabe der Jahreslohnsteuermeldungen
Technisches Immobilienmanagement:
- Überwachung des baulichen und technischen Zustands des Objektes einschließlich der Außenanlagen durch periodische und aperiodische Begehungen
- Beratung des Eigentümers über die Notwendigkeit der Vornahme von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten einschließlich der Beratung über Rückgriffsmöglichkeiten (z. B. Versicherung,
Verkäufer, Handwerker)
- Einholung von Kostenvoranschlägen und Angeboten
- Führen von Vertragsverhandlungen und Vergabe der Aufträge
- Überwachung der Ausführung der Arbeiten
- Technische Rechnungsprüfung
- Abnahme der Arbeiten
- Rüge festgestellter Mängel
- Veranlassung von sofortigen Maßnahmen in dringenden Fällen - z. B. bei Rohrbruch, Brand- oder Sturmschäden
- Meldung von Schäden an die Versicherung
- Organisation und Überwachung der Personen, die mit der Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten beauftragt sind
- Aufstellung eines Instandhaltungsplanes über einen bestimmten Zeitraum, mit Schätzung der zu erwartenden Kosten
- Durchführung baulicher Änderungen (Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen)
- Abnahme von Werkleistungen und Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Veräußerer (Bauträger) und gegen Werkunternehmer
- Bestellung von Schlüsseln und Schließzylindern aus der gesicherten Schließanlage für Räume des Gemeingebrauchs
- Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und Technischen Überwachungsverein (TÜV)
- Mitwirkung bei Versicherungsschäden; Schadensermittlung und -beseitigung sowie Abwicklung des Versicherungsfalles